Gesundheit & Sicherheit

Die von uns verwendeten Glasuren enthalten keine Gefahrstoffe in einer Konzentration, die nach der Gefahrstoffverordnung zu kennzeichnen wären. Kennzeichungsfrei bedeutet für unsere Glasuren, dass zwar entsprechende Rohstoffe enthalten sind, Gefahrstoffe aber nur in einer Konzentration, die nach der Gefahrstoffverordnung nicht zu kennzeichnen sind. Die von uns verwendeten Glasuren für Eß- und Trinkgeschirr sind komplett kennzeichungsfrei.
Unsere verwendeten Glasuren sind generell frei von Blei. Blei wurde und wird Glasuren als Flussmittel beigegeben, um den Schmelzpunkt der Glasuren zu senken und bestimmte Effekte zu erzeugen.

In einigen unserer Glasuren ist Cadmium enthalten. Jedoch ist es von Zirkonsilikat umhüllt, d. h. es ist gebunden und kann nicht frei gesetzt werden. Die Cadmium-Lässigkeit bei Einschlußpigmenten ist um das 1000-fache geringer, als bei konventionellen Cadmiumglasuren. Auch die von uns verwendeten kräftigen Rot- und Orange-Farben sind daher kennzeichnungsfrei.

Der Begriff „lebensmittelecht“ ist kein in der Keramik zu nutzender Begriff. Manche Glasuren enthalten ggf. keine kennzeichungspflichtigen Stoffe, sind jedoch aus anderen Gründen nicht als unbedingt für Eß- und Trinkgeschirr geeignet. Hier ist als Beispiel ein matter Teller zu nennen - nicht direkt giftig, hygienisch ist es jedoch auch nicht. Aufgrund dessen findet sich auf allen Innenseiten unseres Eß- und Trinkgeschirrs eine glatte Glasur, die auch unter ungünstigen Bedingungen keine Gefahr darstellt.

Unsere Konfomitätserklärung (nach DIN EN 1388-1) mit allen relevanten Informationen zu unseren verwendeten Glasuren können Sie bei uns direkt anfordern.